A. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen („SAAS-VB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Heimstein GmbH (nachfolgend "Heimstein") und dem Kunden hinsichtlich der von Heimstein hergestellten Softwareprogrammen („Software“), welche Heimstein als SaaS Produkte (Software as a Service) über das Internet anbietet.
B. Vertragsschluss
Vertragliche Beziehungen zwischen dem Kunden und der Heimstein kommen erst mit der Zustellung der ersten Rechnung zustande.
C. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Nutzung der Software über das Internet sowie das Speichern von Daten des Kunden auf Servern, die von Heimstein betrieben werden, gegen das in der Bestellung festgesetzte Entgelt. Heimstein räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnis‘ gemäss Bestellung SaaS-Produkte ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software ein.
D. Entgeltliche SaaS-Dienstleistungen
Der genaue Umfang der von Heimstein zu liefernden Produkte ergibt sich aus der Bestellung. Heimstein überwacht die Grundfunktionen der SaaS-Produkte. Störungen der Systemverfügbarkeit sind Heimstein unverzüglich zu melden. Der Eingang der Störungsmeldung wird von Heimstein schriftlich bestätigt. Bei Störungsmeldungen innerhalb der Bürozeiten von Heimstein beginnt die Entstörung spätestens 2 Stunden nach Bestätigung der Störungsmeldung, ausserhalb der Bürozeiten zu Beginn des nächsten Werktags.
E. Funktionsumfang der Software/Gewährleistung
Der Funktionsumfang der vertragsgegenständlichen Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Nach dem Stand der Technik ist es jedoch nicht möglich, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschliessen. Zudem wird der Funktionsumfang, der dem Kunden zur Verfügung steht, durch die Zugriffsberechtigung auf die Software beeinflusst. Eine über diesen Rahmen hinausgehende Beschaffenheit der Software bzw. ein weiterer Funktionsumfang ist nicht geschuldet. Fehler in der Software (d.h. Abweichungen vom vorstehend umschriebenen Funktionsumfang) werden innerhalb angemessener Frist von Heimstein unentgeltlich beseitigt, sofern der Fehler reproduzierbar ist. Dabei kann Heimstein nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern, insbesondere eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Heimstein steht es jedoch auch frei, eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion zu liefern, welche dem Kunden die vertragsgemässe Nutzung erlaubt. Wird ein wesentlicher Programmfehler von Heimstein nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt, kann der Kunde die Minderung der SaaS-Gebühr verlangen. Ebenso kann sich Heimstein von der Beseitigung des Fehlers durch eine Minderung der SaaS-Gebühr befreien, wenn die Fehlerkorrektur nur mit unverhältnismässigem Aufwand durchführbar ist. Jede weitere Gewährleistung wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
F. Pflichten den Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschliesslich vertragsgemäss zu benutzen, diese weder zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu reverse engineeren, zu vervielfältigen noch in einer anderen Applikation zu verwenden. Ferner anerkennt der Kunde das alleinige Urheberrecht sowie die Marken und sonstigen Schutzrechte von Heimstein an der Software. Für die Nutzung der Software (oder Teilen davon) setzt Heimstein eine Registrierung voraus. Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen einer Registrierung nötigen Informationen korrekt und wahrheitsgemäss auszufüllen und aktuell zu halten. Er ist ausserdem verantwortlich für die Sicherheit seines Passworts. Es ist nicht zulässig, Konten automatisiert zu erstellen. Ein User ist einem Mandanten zugeordnet und wird anhand seiner E-Mail-Adresse im Benutzerkonto identifiziert. Heimstein kommuniziert immer über die im Mandanten eingetragene E-MailAdresse. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die E-Mail-Adresse auf dem aktuellen Stand zu halten. Im Übrigen hat der Kunde alles zu unterlassen, was die SaaS-Produkte von Heimstein stört oder unterbricht und darf Daten mit den SaaS-Produkten von Heimstein nur im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten.
G. Weiterentwicklungen der Software
Heimstein ist bemüht, Ihre Software durch kontinuierliche Weiterentwicklungen zu optimieren und an den technischen Fortschritt anzupassen. Im Rahmen einer solchen Weiterentwicklung kann Heimstein einseitig Teilfunktionen verändern oder ganz wegfallen lassen, sofern dadurch die Erreichung des Vertragszwecks für den Kunden nicht gefährdet ist. Entstehen dem Kunden durch die Leistungsänderung erhebliche Nachteile, kann er den Vertrag mit Heimstein mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen ab Mitteilung durch Heimstein ausserordentlich kündigen. Heimstein ist jederzeit berechtigt, diese Software nach eigenem Gutdünken zu verändern bzw. an den technischen Fortschritt anzupassen.
H. Haftung
Heimstein haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Heimstein nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung erst ermöglicht, jedoch nur bis zur Höhe des Vertragswertes. Bei Datenverlust haftet Heimstein nicht, wenn der Verlust durch Datensicherungsmassnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Jede weitere Haftung wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt vollumfänglich für unentgeltliche SaaS-Produkte, soweit das Gesetz nicht eine zwingende Ausnahme vorsieht.
I. Entgelt
Das Entgelt für die SaaS-Produkte von Heimstein wird in der Preisliste geregelt und richtet sich nach der vom Kunden genannten Zahl der Mitarbeitenden. Der Kunde ist verfplichtet, diese Zahl nach bestem Wissen und Gewissen anzugeben. Abweichende individuelle Vereinbarungen vorbehalten verstehen sich die Preise von Heimstein im Zweifelsfall ohne MWSt. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb dieser Frist fristlos zu kündigen, sollte er mit den neuen Preisen nicht einverstanden sein. Mit der Bezahlung der Rechnung akzeptiert der Kunde die neuen Preise.
J. Vertragsdauer und Kündigung
Soweit die Partien nichts anderes vereinbaren, bezieht der Kunde die SaaS-Produkte für 1 Jahr. Jede Partei kann mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen den Vertrag auf das Ende dieser Vertragslaufzeit schriftlich kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Heimstein ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen bei einem Zahlungsausstand von mehr als 30 Tagen oder wenn der Kunde die vertraglichen Nutzungsbedingungen nicht einhält. Bei Vertragsbeendigung ist Heimstein berechtigt, sämtliche Benutzereinstellungen, Anfragen, Layouts und Prozesse zu löschen.
K. Datenschutz und Datensicherung
Auf den betriebenen Servern werden gegebenenfalls Daten des Kunden, welche durch die Software erfasst, verarbeitet und erzeugt werden, gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an diesen Daten. Er kann von Heimstein jederzeit, spätestens jedoch bis zur Vertragsbeendigung die elektronische Übersendung dieser Daten verlangen. Der Kunde ist unabhängig davon verpflichtet, die notwendigen Datensicherungsmassnahmen zu ergreifen, um sich vor einem Datenverlust zu schützen. Soweit der Kunde Heimstein für den Abschluss des Vertrags und den Bezug von SaaS-Produkten personenbezogene Daten offenlegt bzw. übermittelt, ist Heimstein berechtigt, diese Daten, auch über das Vertragsende hinaus, zu speichern, zu verarbeiten und Ihren Hilfspersonen und Unterbeauftragten offenzulegen, jedoch nur soweit es der Vertragszweck oder gesetzliche Anforderungen (z.B. Aufbewahrung von Geschäftsbelegen) erfordern. Wenn der Kunde personenbezogene Daten im Rahmen der SaaS-Produkte verarbeitet oder auf den im Auftrag von Heimstein betriebenen Servern speichert, stellt er sicher, dass er aufgrund der anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu diesen Handlungen ermächtigt ist. Heimstein ist berechtigt, Daten des Kunden auf den in Ihrem Auftrag betriebenen Servern auf Ihre Konformität mit den Datenschutzbestimmungen und der Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu kontrollieren. Heimstein beachtet sämtliche anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
L. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Die durch diese SAAS-VB und die bestätigte Bestellung SaaS-Produkte geregelte Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden
und Heimstein untersteht materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss internationaler Konventionen und den Regeln des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Heimstein ist der Sitz von Heimstein (Bern/Schweiz). Heimstein ist jedoch auch berechtigt, Ihre Forderungen am Sitz des Kunden geltend zu machen.